Festordnung

Für die Entlassfeier des Abijahrgangs 1997

§ 1 Wer nicht kommt, darf auch nicht mitmachen.

§ 2 Das Fest fängt mit dem Anfang an und ist beendet, wenn es aufhört.

§ 3 Um Flecken zu vermeiden, darf keienr sein Herz ausschütten.

§ 4 Wer etwas krumm nimmt, wird an Ort und Stelle gerade gebogen.

§ 5 Wewr voll ist, der hat lautlos unter den Tisch zu sinken.

§ 6 Wegen der damit verbundenen Brandgefahr ist das werfen mit feurigen Blicken verboten.

§ 7 Jeder Teilnehmer hat gute Laune mit zu bringen; dunkle Gedanken sind verboten.

§ 8 Wer betrunken erscheint, wird nüchtern herausgeschmissen.

§ 9 Helle Köpfe müssen and er Seite Platz nehmen, um als Notbeleuchtung zu dienen.

§ 10 Uns Abiturienten ist es unter Strafe verboten alkoholfreie Getränke zu trinken.

§ 11 Wer andere vom trinken abhält, wird mit einer Runde bestraft.

§ 12 Wer die vorgeschriebene Geschwindigkeit beim Tanzen überschreitet, wird mit Hupe un Rücklicht versehen.

§ 13 Liebesschwüre in Bierlaune sind ungültig.

§ 14 Jeder darf höchtens als letzter gehen.

§ 15 Das Umarmen und Liebkosen von Bäumen und Straßenlaternen ist ausnahmsweise polizeilich erlaubt.